Der Artículo 155 (Artikel 155) der La Constitution espagnole (Die Spanische Verfassung)La Constitution espagnole (Die Spanische Verfassung) ist die aktuell gültige Verfassung des Königreichs Spanien trat am 29. Dezember 1978 in Kraft. Die Verfassung entstand in der so genannten Transició und wurde vom Congreso de los Diputados und dem Senado verabschiedet, sowie in... Mehr von 1978 dient der Wiederherstellung der verfassungsrechtlichen Ordnung durch Eingriff in die Autonomie anderer Teile des Territoriums. Allerdings müssen die entsprechenden Maßnahmen in jedem Fall gerechtfertigt und durch den Senat verabschiedet werden. Er ermöglichte, laut der damaligen PP – Partido PopularDer PP (Volkspartei) ist eine rechts-konservative und christdemokratische politische Partei in Spanien die sich 1989 aus der AP - Alianza Popular und einigen kleineren Parteien neu-formierte und damit gehen die Ursprünge der Volkspartei auf die AP zurück. Im... Mehr Regierung in Madrid somit die Entmachtung der Autonomieregierung Kataloniens am 27.10.2017.
Anbei der Auszug aus der Spanischen Verfassung von 1978 zu Artikel 155:
- “Wenn eine Autonome Gemeinschaft die ihr von der Verfassung
oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder so handelt, dass ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen das allgemeine Interesse Spaniens darstellt, so kann die Regierung nach
vorheriger an den Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft gerichteten Aufforderung, und falls dieser nicht Folge geleistet wird, mit
Billigung der absoluten Mehrheit des Senates die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen, um die Autonome Gemeinschaft zu der
zwangsweisen Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuhalten oder um
das erwähnte Interesse der Allgemeinheit zu schützen.“
2. “Zum Zwecke der Ausführung der in Absatz 1 vorgesehenen
Maßnahmen kann die Regierung allen Behörden der Autonomen
Gemeinschaften Weisungen erteilen.“
für weitere Informationen siehe: Weblink (Spanische Verfassung von 1978 – deutsch) Weblink (Blickpunkt Katalonien – Artikel 155)